Mehr Sicherheitsabstand bei Stromtrassen

Berlin, 18. Dezember 2015

Vorsorge/Stromleitungen

Hendricks: Vorbeugender Gesundheitsschutz

bei Stromleitungen wird verbessert

 

Auf Initiative des Bundesumweltministeriums wird der Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern weiter verbessert. Die zuständigen Landesbehörden können künftig nach einheitlichen Vorgaben prüfen, ob das festgeschriebene Minimierungsgebot für elektrische und magnetische Felder, die zum Beispiel von Stromtrassen ausgehen, eingehalten wird.
Einer entsprechenden Vorschrift hat heute der Bundesrat zugestimmt. Die Regelung soll Anfang des neuen Jahres in Kraft treten.

Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) schreibt vor, elektrische und magnetische Felder, die von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen ausgehen, zu minimieren. Solche Anlagen sind zum Beispiel Hochspannungsfreileitungen und Erdkabel, aber auch Transformatoren und Konverterstationen (Umspannwerke). In der vom Bundesrat gebilligten allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird dieses Minimierungsgebot konkretisiert.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dieser Vorschrift erhalten die Vollzugsbehörden ein einheitliches Umsetzungs-, Prüf- und Bewertungsschema für den Vollzug des Minimierungsgebots. Sie können damit zeitnah und abschließend prüfen, ob die Anlagenbetreiber ihrer Pflicht zur Minimierung der Felder nachkommen. Damit wird zum einen der vorbeugende Gesundheitsschutz verbessert, zum anderen kommen die einheitlichen Regelungen dem bundesweit notwendigen Ausbau der Stromnetze zugute.“

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift legt fest, dass alle neu errichteten und wesentlich geänderten Anlagen auf ihr Minimierungspotential zu untersuchen sind, wenn sich in ihrem Einwirkungsbereich Orte befinden, an denen sich Menschen dauerhaft aufhalten können (z.B. Wohnungen, Schulen).
Die Minimierung der elektrischen und magnetischen Felder erfolgt nach dem Stand der Technik, der in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift beschrieben wird. Im weiteren Abwägungsprozess spielen unter anderem auch Aspekte des Naturschutzes und Artenschutzes, der Wirtschaftlichkeit und Netzverfügbarkeit eine Rolle.

Zu den vom Bundesrat beschlossenen geringfügigen Maßgaben bedarf es noch der abschließenden Zustimmung des Bundeskabinetts im Januar 2016. Danach kann die allgemeine Verwaltungsvorschrift in Kraft treten.

Das BMUB auf Twitter: @bmub.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Rolf Günther, Ypernerstraße 1, 28259 Bremen (Samstag, 14 Mai 2016 12:43)

    In einem Ihrer Beiträge las ich, dass die PTB mit anderen Institutionen festgestellt haben, dass der Mensch Infraschall bis 8 Hz herunter noch hört und nicht wie bisher angenommen ab 16 Hz. Ich gehe davon aus, dass - wie immer- eine sinusförmige Frequenz, also ohne Oberwellen verwendet wurde. Windkraftanlagen erzeugen aber von Natur aus Oberwellen, die z.B. bei 4 Hz pulsieren. Bisher fehlen noch immer Aussagen über den Infraschallanteil und den Schalldruckpegel, den Windkraftanlagen machen. In der Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall (Herausgeber, Umwelt Bundesamt 40/2014) werden diese Dinge angesprochen.

    Hier ein Zitat aus der Machbarkeitsstudie (Seite 25):
    Auch wenn zunächst hilfsweise die Hörschwelle als Maßstab herangezogen wird, bleiben noch Fragen offen.
    Die den Standards zugrunde gelegte Hörschwelle beruht auf Messungen bei Normalhörenden mit einzelnen Sinustönen. Es kann aber gezeigt werden, dass komplexe Geräusche auch schon dann wahrnehmbar sind, wenn die einzelnen Komponenten unterhalb der Hörschwelle liegen.
    Eine weitere Diskrepanz besteht darin, dass die tieffrequenten Geräusche häufig in der Amplitude stark schwanken (soz. Pulsieren) und damit Adaptionsvorgänge im Gehör auslösen, die ebenfalls zu einer erhöhten Wahrnehmung führen. Über dies hinaus scheinen die tieffrequenten Schalle und der Infraschall bei längerer Exposition bei den Betroffenen zu einer erhöhten Wahrnehmung zu führen.

    Einige Male wird in dem Dokument die Psychoakustik zwar erwähnt, findet aber ansonsten keine Beachtung und Anwendung.

    Weiteres zum dem Thema "komplexe Geräusche". Machbarkeitsstudie: Seiten 14, 15, 26, 44, 45, 63, 75, 111, 116, 117, 118

    Desweiteren erzeugen Windenergieanlagen mechanische Schwingungen. Das bedeutet, dass neben dem emittierten Luftschall auch Körperschall über das Erdreich übertragen wird, und sich als Immissionen in Gebäuden bemerkbar macht. Der Körperschall breitet sich im Erdreich wellenförmig aus und kann sich von dort über das Fundament in Gebäude übertragen. In den Gebäuden selbst können durch die Wellen des Luft- und Körperschalls Schwingungen auftreten, die Wände und Decken in ihren Resonanzen anregen. Diese "Vibration" kann der Mensch über den Tastsinn wahrnehmen. Werden durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von sogenanntem "sekundären Luftschall". Diese Immission erzeugt letztendlich in geschlossenen Räumen stehende Wellen, wodurch der Schalleindruck noch verstärkt wird. Dieser tieffrequente Luftschall und der Körperschall (Dauererschütterungen) können als Störschall auch in großen Entfernungen vom Emissionsort - gerade nachts - innerhalb von Gebäuden - hör- und oder fühlbar werden. Es gibt genügend Beispiele die das belegen.

    Von Körperschall ist allerdings in der PTB - Untersuchung keine Rede.

    Zum Schluss möchte ich noch auf folgendes aufmerksam machen:
    Windenergieanlagen, kurz WEA`s genannt, sind Maschinen mit riesigen Ausmaßen und müssten auch schwingungs-technisch als ganze Einheit behandelt werden ( ganz neu: Richtlinie VDI 3834 Beurteilungsmaßstäbe für mechanische Schwingungen von WEA`s ).
    Der Grund dieser neuen Richtlinie besteht darin, die Lebensdauer und Ausfallwahrscheinlichkeit von WEA`s zu verbessern. Und dazu sind detaillierte Schwingungsmessdaten erforderlich, die wiederum Infraschallanteil und den Schalldruckpegel von WEA`s zeigen. Hat man diese Daten, so kann man sie als Prüfpegel für die betroffenen Menschen verwenden.

    Mirt freundlichen Grüßen

    Rolf Günther
    Ypernerstraße 1
    28259 Bremen
    Tel. 0421-583108