Erhebung einer Verfassungsbeschwerde / Verfassungsklage beim
Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Grundgesetz-
Artikels 2, Absatz 2, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit
Regionalverband Taunus - Windkraft mit Vernunft e. V.
Einladung Pressekonferenz zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde /
Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des
Grundgesetz- Artikels 2, Absatz 2, des Rechts auf körperliche
Unversehrtheit. Die Klage führen Professor Dr. Rudolf Wendt und
Professor Dr. Michael Elicker, beide Verfassungsrechtler Universität
des Saarlandes, Saarbrücken, u.a.
Ort: Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund Adresse: In den
Ministergärten 10, 10117 Berlin Datum, Uhrzeit: 25.02.2016, 11:00 Uhr,
Raum „Lessing“
Im Zuge des Ausbaus von Windenergieanlagen (WEA) im gesamten
Bundesgebiet werden Genehmigungen für diese Anlagen anhand veralteter
Regelwerke aus den 1990er Jahren erteilt, die nicht dem heutigen Stand
von Wissenschaft und Technik gerecht werden. Im In- und Ausland kommt
es zunehmend zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Anwohnern von
WEA. Stellvertretend für unzählige Betroffene aus ganz Deutschland
klagen erkrankte Bürger unter der Federführung des Regionalverbandes
Taunus, Windkraft mit Vernunft e. V..
Ziel der Kläger ist: · Ein Moratorium, Aussetzen des Windkraftausbaus
bis die Auswirkungen der WEA-Emissionen auf die Gesundheit von
Anwohnern durch eine fundierte wissenschaftliche Studie in Deutschland
untersucht wurden. · Ein Nachtabschaltungsgebot für WEA, die weniger
als 3000 m entfernt von Wohnbebauungen betrieben werden bis die
gesundheitlichen Auswirkungen von tieffrequentem Schall und
Infraschall, welche von WEA ausgehen, durch eine fundierte
wissenschaftliche Studie in Deutschland untersucht wurden. · Ein
Mindestabstand der WEA, auch im sogenannten Außenbereich, von
mindestens 3000m zu Wohnanlagen. · Anpassung der Regelwerke für
Betriebsgenehmigungen an die real bestehenden Immissionen moderner
Windkraftanlagen.
Referenten zu den Themen Recht: Prof. Dr. R. Wendt, Prof. Dr. M.
Elicker Medizin: Dr. med. Johannes Mayer D.O.M. Präsident DGOM
Wirtschaftlichkeit/ Umwelt Achim Göbel, 1.Vorsitzender Regionalverband
Taunus Schalltechnik: Bernd Töpperwien, Dipl.Ing.(TH), Regionalverband
Taunus - Windkraft mit Vernunft e. V. 2 Gerhard Artinger, Dipl.-Ing.
(Uni), Sven Johannsen GuSZ Auswirkungen in der Praxis: Jutta Reichardt
und Marco Bernardi, www.opfer.windwahn.de. Deutsche Vertretung der
EPAW (European Plattform Against Windfarms) Fragen? Tel. 04823-92752
oder die 0 am Ende E-Mail: jutta.reichardt@windwahn.de
Die aktuelle Situation in Deutschland Für die Betriebsgenehmigungen
von Windenergieanlagen dienen in Deutschland die Regelwerke TA-Lärm,
DIN 45680 und DIN 9613-2 aus den Jahren 1997 und 1999. Diese
Regelwerke erfüllen heute nicht mehr ihre Aufgabe die Bürger vor
schädlichen Immissionen zu schützen. Die rasante Entwicklung der
WEA-Technologie, mit derzeit 200 m, sowie in Planung 300 m hohen WEA,
die besonders im Infraschallbereich wesentlich höhere Immissionen
erzeugen, wird in den veralteten Regelwerken nicht berücksichtigt.
Daher kommt es zu Gesundheitsschäden bei Anwohnern. Der Staat versäumt
bereits seit Jahren diese Regelwerke den neuen Bedingungen anzupassen.
Die hieraus resultierenden gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch
und Tier sind wissenschaftlich nachgewiesen. Unterschwellige
Beschallung im Infraschallbereich führt zu pathologischen
Veränderungen des Organismus bei Mensch und Tier. Diese
Gesundheitsschäden werden mit dem Ausbau der Windkraft in immer
größerem Ausmaß ärztlich diagnostiziert. Artikel 2, Absatz 2 des
Grundgesetzes verpflichtet den Staat, das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit für jeden Bürger zu gewährleisten (Schutz
und Vorsorgepflicht). Voraussetzung hierfür sind geeignete rechtliche
Rahmenbedingungen, die für die heutigen großen WEA jedoch nicht
existieren. Nach einhelliger Meinung namhafter Mediziner und
Schallexperten sind mit der TA Lärm, DIN 45680 und DIN 9613-2 diese
Risiken nicht erfasst und bleiben somit unberücksichtigt. Der Staat
muss seiner Schutz- und Vorsorgepflicht gemäß Artikel 2, Absatz 2 des
Grundgesetzes nachkommen, um Schäden für Leib und Leben der Bürger zu
verhindern.
Die Bundesregierung strebt an, bis 2050 die Stromerzeugung zu ca. 80%
durch Erneuerbare Energien zu decken. Größtenteils soll diese
Steigerung durch Windenergie geleistet werden. Eine flächendeckende
Verbreitung von WEA in ganz Deutschlandwird wird die Folge sein.
Dadurch werden ca. 10 Millionen Menschen in Deutschland direkt von den
Immissionen an ihren Wohnorten betroffen und in ihrer Gesundheit
beeinträchtigt und gefährdet sein. Anerkannte internationale
medizinisch-wissenschaftliche Studien bilden die Grundlage der
Verfassungsklage. Ergänzt durch aktuelle Messergebnisse, gewonnen mit
modernen, amtlich zugelassenen, mikrobaren Schallmessgeräten. Die
Ergebnisse werden Ihnen präsentiert. Damit wir besser planen können
bitten wir um Anmeldung bis zum 23.02.2016 an:
info@regionalverband-taunus.de
Achim Göbel 1.Vorsitzender